Ab 2025 wird die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen in der Schweiz eine zentrale Rolle spielen. Dies hängt mit der fortschreitenden Angleichung an die Standards der Europäischen Union (EU) zusammen, insbesondere im Hinblick auf das EU-Recht zur Barrierefreiheit. Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und andere Organisationen sollten sich bereits jetzt mit den bevorstehenden Anforderungen vertraut machen, um rechtzeitig Compliance sicherzustellen und eine diskriminierungsfreie Nutzung ihrer digitalen Angebote zu gewährleisten.
Hintergrund: Barrierefreiheit als rechtliche und ethische Verpflichtung
Die EU hat mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen von öffentlichen Stellen sowie der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) klare Vorgaben für die digitale Barrierefreiheit geschaffen. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen zu erleichtern. Diese Regelungen wirken sich auch auf die Schweiz aus, da viele Schweizer Unternehmen und Organisationen internationale Beziehungen pflegen oder in der EU tätig sind. Zudem wird erwartet, dass die Schweiz ihre eigenen Normen für Barrierefreiheit weiterentwickelt, um der digitalen Transformation gerecht zu werden.
Was ändert sich ab 2025?
Die neue Regelung tritt ab dem 28. Juni 2025 in der Schweiz in Kraft und beinhaltet folgende Punkte:
- Erweiterte Anforderungen: Websites und mobile Anwendungen müssen so gestaltet sein, dass sie für alle Nutzer zugänglich sind, einschliesslich Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Hierbei wird auf die internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1 oder höher Bezug genommen.
- Reichweite der Regelungen: Die Anforderungen betreffen nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern können auch auf den privaten Sektor ausgeweitet werden, insbesondere wenn es um Dienstleistungen von öffentlichem Interesse geht, wie z. B. Gesundheitsdienstleistungen, E-Commerce, Banken oder Transport.
- Prüf- und Berichtspflichten: Organisationen könnten verpflichtet werden, regelmässig Überprüfungen der Barrierefreiheit durchzuführen und darüber zu berichten. Auch transparente Feedback-Mechanismen für Nutzer sind vorgesehen.
Für wen gilt der European Accessibility Act in der Schweiz?
Ab 2025 wird der European Accessibility Act (EAA) in den EU-Mitgliedstaaten verbindlich umgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt müssen Websites und Online-Shops in der Schweiz, die Kundinnen und Kunden im EU-Raum bedienen, den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen. Wer dies nicht tut, riskiert Bussgelder, Abmahnungen, Verkaufsverbote und erhebliche Reputationsschäden.
Welche Schweizer Web-Angebote sind betroffen?
Die Regelungen des EAA betreffen Schweizer Online-Angebote, wenn sie Dienstleistungen oder Produkte für EU-Kundschaft bereitstellen. Dazu zählen unter anderem:
- Betreiber von E-Commerce-Plattformen und Online-Shops
- News-Anbieter mit Abo-Modellen
- Werbeplattformen
- Professionelle Dienstleistungen wie Gesundheitsangebote, Tourismusbetriebe, Verkehrsanbieter, Finanzdienstleister, Übersetzungsbüros oder Werbeagenturen
- Unterhaltungs- und Medienangebote
- Telekommunikationsanbieter
- Software-Anbieter, sofern Endnutzende mit der Benutzeroberfläche interagieren können
Gibt es Ausnahmen?
Einige Anbieter sind von der Pflicht zur Barrierefreiheit ausgenommen. Dazu gehören:
- Kleinstunternehmen und Startups, die weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen und weniger als 10 Mitarbeitende haben
- Anbieter mit unverhältnismässiger Belastung, bei denen die Anpassungen nur minimalen Nutzen hätten, z. B. Nischenanbieter mit sehr kleinem Nutzerkreis
- Spezielle Inhalte, wie Kartendienste
Wichtig: Für Schweizer Online-Shops, die Waren oder Dienstleistungen in die EU liefern, gilt jedoch keine Ausnahme – unabhängig von der Unternehmensgrösse oder dem Gründungsdatum.
Es ist wichtig zu wissen, dass die konkrete Umsetzung und Durchsetzung des EAA in den einzelnen EU-Ländern noch nicht einheitlich geregelt ist. Manche Länder gehen strenger gegen Verstösse vor als andere.
Was ist mit Software-Lösungen?
Der Umgang mit Software, die Schweizer Anbieter in die EU verkaufen, ist bisher nicht vollständig geklärt. Der EAA erwähnt explizit Anwendungen wie Apps für E-Books und Self-Service-Terminals. Allerdings zeichnet sich deutlich ab, dass Gesetzgeber verstärkt auf inklusives Design bei Software setzen.
Warum ist Barrierefreiheit wichtig?
Die Bedeutung der digitalen Barrierefreiheit geht weit über die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben hinaus. Sie ist ein Ausdruck von Inklusion und Chancengleichheit. Schätzungen zufolge leben weltweit rund eine Milliarde Menschen mit irgendeiner Form von Behinderung. Eine barrierefreie Website bedeutet, dass diese Menschen gleichberechtigt auf Informationen und Dienstleistungen zugreifen können.
Zusätzlich bietet Barrierefreiheit wirtschaftliche Vorteile:
- Erweiterte Zielgruppen: Durch barrierefreie Angebote können neue Kundengruppen erschlossen werden.
- Bessere Nutzererfahrung: Viele Barrierefreiheitsmassnahmen, wie klare Navigation und gut strukturierte Inhalte, verbessern die Nutzerfreundlichkeit für alle.
- Suchmaschinenoptimierung (SEO): Barrierefreie Websites sind oft auch besser für Suchmaschinen optimiert.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Organisationen
- Audit der aktuellen Website: Führe eine umfassende Analyse Deiner bestehenden digitalen Angebote durch, um Barrieren zu identifizieren.
- Implementierung der WCAG-Standards: Arbeite mit erfahrenen Webentwicklern und UX-Designern zusammen, um die WCAG-Richtlinien umzusetzen. Wir unterstützen Dich gerne bei diesem Schritt.
- Schulung von Mitarbeitern: Sensibilisiere und schule Dein Team, um Barrierefreiheit als integralen Bestandteil von Projekten zu betrachten.
- Nutzerzentrierter Ansatz: Binde Menschen mit Behinderungen in den Entwicklungsprozess ein, um deren Bedürfnisse besser zu verstehen.
- Regelmässige Überprüfungen: Etabliere kontinuierliche Prozesse, um sicherzustellen, dass Deine Website und mobilen Anwendungen barrierefrei bleiben.
Unsere Expertise: Barrierefreiheit als Standard
Bei der Entwicklung von Websites für unsere Kunden setzen wir von Beginn an auf Barrierefreiheit. Alle von uns erstellten Websites sind WCAG-konform, um sicherzustellen, dass sie den höchsten Standards entsprechen. Dieser Ansatz ist fester Bestandteil unseres Entwicklungsprozesses und beinhaltet folgende Schritte:
- UX-Design: Bereits in der Designphase berücksichtigen wir Aspekte wie klare Navigationsstrukturen, ausreichende Kontraste und eine intuitive Benutzerführung, um sicherzustellen, dass alle Nutzer problemlos auf Inhalte zugreifen können.
- Technische Umsetzung: Unsere Entwickler verwenden semantisch korrekten HTML-Code, stellen sicher, dass alle interaktiven Elemente mit Tastatur und Screenreadern zugänglich sind, und optimieren Medieninhalte mit alternativen Texten und Untertiteln. Durch unsere individuell entwickelten Frontends können wir auch auf Anforderungen jenseits von Website-Baukästen unkompliziert reagieren.
- Testing und Validierung: Vor der Veröffentlichung wird jede Website automatisch auf Barrierefreiheit getestet, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen entspricht.
Dieser ganzheitliche Ansatz ermöglicht es uns, barrierefreie Websites zu entwickeln, die sowohl funktional als auch ästhetisch ansprechend sind und den Bedürfnissen aller Nutzer gerecht werden.
Fazit
Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit ist nicht nur eine rechtliche Anforderung, sondern eine Chance, Digitalisierung inklusiver zu gestalten. Unternehmen und Organisationen in der Schweiz sollten die Zeit bis 2025 nutzen, um die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Dies wird nicht nur dabei helfen, rechtliche Risiken zu minimieren, sondern auch das Vertrauen und die Zufriedenheit der Nutzer zu stärken.
Barrierefreiheit ist kein kurzfristiger Trend, sondern ein langfristiges Ziel für eine gerechtere und zugänglichere digitale Welt.
Unsere Unterstützung für Dich
Als erfahrene Digitalagentur unterstützen wir Dich gerne dabei, Deine Website und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Von der Analyse Deiner bestehenden Plattformen über die Umsetzung der WCAG-Standards bis hin zur Schulung Deines Teams – wir begleiten Dich auf dem Weg zu einer inklusiven digitalen Präsenz. Kontaktiere uns und lass uns gemeinsam daran arbeiten, Deine digitalen Angebote für alle zugänglich zu machen.
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Marina Theresia Kraus
Co-Founder